Sondereigentumsverwaltung für Ihre vermietete Eigentumswohnung
Ihre Wohnung gehört zu einer Eigentümergemeinschaft und ist vermietet? Dann haben Sie es mit zwei Seiten zu tun: der WEG-Verwaltung und Ihrem Mieter. Wir kümmern uns um beides, im Landkreis Roth, in Schwabach und in Nürnberg.
Was ist Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und die gemeinsamen Finanzen. Für Ihre eigene Wohnung, das Sondereigentum, und für Ihr Mietverhältnis ist sie nicht zuständig. Genau hier setzen wir an: Wir vertreten Ihre Interessen als Eigentümer und Vermieter einer einzelnen Wohnung.
Das lohnt sich besonders, wenn Sie nicht in der Nähe wohnen, wenig Zeit haben oder sich nicht selbst mit Abrechnungen, Versammlungen und Anliegen Ihres Mieters beschäftigen möchten. Wir betreuen Eigentumswohnungen in Roth und im gesamten Landkreis Roth, in Schwabach und in Nürnberg. Diese Leistungen gehören dazu:
Mietverwaltung der Wohnung · Prüfung der WEG-Abrechnung · Hausgeld · Betriebskostenabrechnung · Eigentümerversammlung · Schnittstelle zur WEG-Verwaltung
Mietverwaltung Ihrer Wohnung
Wir übernehmen die laufende Betreuung des Mietverhältnisses: Mieteingang, Kommunikation mit Ihrem Mieter, Schadensmeldungen in der Wohnung sowie Übergaben und Abnahmen.
- Überwachung der Mietzahlungen und Mahnwesen
- Ansprechpartner für Ihren Mieter
- Bearbeitung von Schäden in der Wohnung
- Übergaben und Abnahmen mit Protokoll
Prüfung von Jahresabrechnung & Wirtschaftsplan
Jedes Jahr erhalten Sie von der WEG-Verwaltung eine Jahresabrechnung und einen Wirtschaftsplan. Wir prüfen beides auf Plausibilität, erklären Ihnen die Zahlen und sprechen Auffälligkeiten an, bevor darüber beschlossen wird.
- Plausibilitätsprüfung Ihrer Einzelabrechnung
- Prüfung des Wirtschaftsplans
- Verständliche Erläuterung für Sie
- Klärung offener Fragen mit der WEG-Verwaltung
Überwachung des Hausgelds
Als Eigentümer zahlen Sie jeden Monat Hausgeld an die Gemeinschaft. Wir behalten Zahlungen, Sonderumlagen und Nachzahlungen im Blick, damit keine Rückstände entstehen.
- Kontrolle der Hausgeldzahlungen
- Überwachung von Sonderumlagen
- Abgleich mit dem Wirtschaftsplan
- Hinweis an Sie bei Änderungen
Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter
Aus der WEG-Jahresabrechnung erstellen wir die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter. Dabei trennen wir sorgfältig, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht, und halten die gesetzliche Abrechnungsfrist ein.
- Übernahme der umlagefähigen Kosten aus der WEG-Abrechnung
- Ergänzung wohnungsbezogener Kosten
- Fristgerechter Versand an Ihren Mieter
- Anpassung der Vorauszahlungen
Teilnahme an der Eigentümerversammlung
Sie können oder möchten nicht selbst zur Eigentümerversammlung? Mit Ihrer Vollmacht nehmen wir für Sie teil, stimmen nach Ihren Vorgaben ab und berichten Ihnen danach, was beschlossen wurde und was das für Sie bedeutet.
- Besprechung der Tagesordnung mit Ihnen
- Teilnahme und Abstimmung mit Vollmacht
- Zusammenfassung der Beschlüsse
- Hinweis auf Kosten und Fristen für Sie
Schnittstelle zur WEG-Verwaltung
Ob Wasserschaden, Sanierung am Gemeinschaftseigentum oder Rückfragen zur Abrechnung: Wir halten den Kontakt zur WEG-Verwaltung und klären, wer zuständig ist. Sie stehen nicht mehr zwischen Verwaltung, Mieter und Handwerkern.
- Kontakt zur WEG-Verwaltung
- Klärung von Zuständigkeiten bei Schäden
- Weitergabe wichtiger Informationen an Ihren Mieter
- Ein Ansprechpartner für alle Fragen zur Wohnung
Ganzes Haus oder ganze Gemeinschaft?
Für Mehrfamilienhäuser und mehrere Mietwohnungen bieten wir die Mietverwaltung an. Wenn Sie als Eigentümergemeinschaft eine neue Verwaltung suchen, finden Sie alles Wichtige bei unserer WEG-Verwaltung.
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung betreuen lassen?
Sprechen Sie unverbindlich mit uns. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Verwaltung Ihrer Wohnung.